Ab 01. Februar gilt die neue Vignette in Apfelgrün
Die ASFINAG Mautaufsichtsorgane stellen im Rahmen von Mautkontrollen immer wieder fest, dass Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sehr kreativ sein können, wenn es um die Begründung geht, warum sie gerade zum Zeitpunkt der Mautkontrolle keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe angebracht haben. Eine Fülle an Ausreden wird dabei ins Spiel gebracht. Ausreden oder Unwissen schützen aber nicht vor einer Ersatzmaut. Vom Ausreden-Klassiker „die Vignette als Geschenk auf eine Weinflasche geklebt“ bis zum oft zitierten „mein Hund hat die Vignette gefressen“ – hier eine Übersicht der häufigsten Begründungen für das Fehlen einer korrekten Vignette:„Hab nichts von der Vignettenpflicht in Österreich gewusst“
Die schlechtesten Ausreden warum man keine Vignette geklebt hat
Was droht, wenn man keine Vignette geklebt hat und trotzdem auf der Autobahn unterwegs ist?
Wird im Rahmen einer Vignettenkontrolle festgestellt, dass keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe aufgeklebt ist, so muss unmittelbar vor Ort eine Ersatzmaut an die ASFINAG Mautaufsichtsorgane bezahlt werden. Für mehrspurige Fahrzeuge beträgt die Ersatzmaut 120 Euro, für einspurige 65 Euro. Dies gilt auch, wenn ein Fahrzeuglenker durch eine Automatische Vignettenkontrolle ohne gültige Vignette erfasst wird.
Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, wird eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemacht. Der Strafrahmen im Verwaltungsstrafverfahren kann sich bis zu 3.000 Euro erstrecken.
Titelbild: ASFINAG